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Glühbirne - Elektra Genossenschaft Baldingen

AKTUELL

Strompreise steigen nochmals

Verschiedene Einflussfaktoren führen für 2024 zu einem erneuten Anstieg der Stromtarife. Es sind dies die höheren Kosten für die Netznutzung, welche uns vom vorliegenden Netzbetreiber in Rechnung gestellt werden. Im Weiteren sind es die ab 2024 höheren Tarife der nationalen Netzgesellschaft für die Systemdienstleistungen und der ab 1. Januar 2024 neu eingeführte Beitrag für die Stromreserve des Bundes.

Als Folge der Auseinandersetzungen in der Ukraine und der historischen Trockenheit im letzten Sommer erreichten die Strompreise an den Energiehandelsplätzen in der zweiten Jahreshälfte 2022 noch nie gesehene Höchstwerte. 


Die Genossenschaft Elektra Ehrendingen beschafft die Energie im Voraus am freien Markt in vier Tranchen, verteilt über drei Jahre. Ein Teil dieser Beschaffung für das Jahr 2024 fiel in die Zeit mit den ausserordentlich hohen Marktpreisen. Diese Ereignisse sind der wesentliche Grund für die erneute Preissteigerung im Bereich Energie. Nach heutigem Kenntnisstand sehen wir den Höhepunkt der Energiepreise als erreicht und erwarten für die Jahre nach 2024 eine rückläufige Preisentwicklung.

Uns ist bewusst, dass die erneute Erhöhung des Strompreises eine grosse Herausforderung für die Haushalte unserer Kunden bedeutet. Wir sind jedoch bestrebt die Preiselemente, welche wir direkt beinfussen können, so tief wie möglich zu halten. 

Herzliche Dank für Ihr Verständnis


Eine Übersicht über unsere Stromprodukte und Preise finden Sie hier. 

Umstellung Verrechnungssystem

Auf dieses Jahr wurde unser Verrechnungssystem umgestellt, sowie im selben Zug das Konto für die Einzahlung angepasst. Auf Grund der gestiegenen Energiepreise wurden auch die Akontorechnungen dem letztjährigen Verbrauch entsprechend angepasst. Bei Fragen zur neuen Rechnung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontakt Büro Elektra Ehrendingen: 056 200 55 21

kundendienst@elektrabaldingen.ch

Strompreise

Ab sofort gilt Sparsamkeit mit dem Strom. Aufgrund der geopolitischen Lage ist Strom momentan und in naher Zukunft Mangelware und demzufolge sehr teuer. Da wir als lokale Elektra keine eigenen Kraftwerke besitzen oder betreiben, sind wir gezwungen, den Strom am Grosshandel einzukaufen. In den vergangenen Jahren profitierten wir von sehr tiefen Grosshandelspreisen. Nun ist die Lage anders geworden. In Anbetracht diverser globaler Geschehen ist es ungewiss, wann sich die energiepolitische Lage in Europa beruhigen wird. So lange werden die Strompreise hoch bleiben. Deshalb bitten wir jeden einzelnen von Ihnen, während dieser Mangellage, bewusst auf den Stromhaushalt zu achten. 

Eine Übersicht über unsere Stromprodukte und Preise finden Sie hier. 

TARIFZEITEN

Hochtarif (1.8.1)

Montag bis Freitag 07:00 - 20:00 Uhr
Samstag 07:00 - 13:00 Uhr

Niedertarif (1.8.2)

übrige Zeit

Tarifzeiten

SPITZENSPERRUNG

Zur Vermeidung von teuren und unnötigen Spitzenbelastungen werden in unserem Netz gewisse Verbrauchergruppen mittels unserer Rundsteueranlage zeitweise gesperrt. Zudem wird über diese Steuerung die Warmwassererzeugung geregelt.

Abhängig von der Netzbelastung können Wärmepumpen pro Tag max. 4 Stunden gesperrt werden. Zwischen zwei Sperrungen dauert die Freigabe mindestens gleich lang wie die vorausgegangene Sperrung.

Neue Waschmaschinen und Geschirrspüler mit 230V Anschluss werden nicht mehr gesperrt. Sauna-Anlagen, Zusatzheizungen und auch Autoladestationen müssen über eine Sperrung verfügen. 

STROMRECHNUNG

Wir gestalten die Stromrechnung nach den Vorschriften des Stromversorgungsgesetzes, Strom VG, Art. 12. Der Strompreis setzt sich aus den drei Positionen Netznutzung, Energie sowie Abgaben an den Bund und die Gemeinde zusammen.

Abschlussrechnung 

Die Abschlussrechnung basiert auf der an Ihrem Objekt bzw. der Messstelle per 31. Dezember vorgenommenen Ablesung. Sie erhalten die Rechnung Mitte Januar.

Akontorechnung 

Eine Akontorechnung wird auf Grund des Vorjahresverbrauches gestellt, sofern der Rechnungsbetrag mindestens Fr. 80.00 beträgt. Die Akontorechnung erhalten Sie jeweils Mitte März, Mitte Juni und Mitte September. Die Akontorechnungen werden in der folgenden Abschlussrechnung vom Total abgezogen.​

Rechnung per E-Mail

Nutzen Sie der Umwelt zuliebe die Vorteile der papierlosen Rechnung. Wir schicken die Rechnung gerne als PDF-Datei. Wenn Sie Interesse haben, melden Sie uns an welche E-Mail-Adresse wir künftig die Rechnung senden dürfen.

E-Rechnung (eBill)

Erhalten und bezahlen Sie Ihre Rechnung papierlos in Ihrem Online Banking Portal. Weitere Informationen finden Sie hier.

Lastschriftverfahren

Mit dem Lastschriftverfahren LSV+ automatisieren Sie wiederkehrende Zahlungen. Das Lastschriftverfahren ermächtigt den Rechnungssteller, Ihr Konto direkt zu belasten. Beim Lastschriftverfahren (oder abgekürzt auch LSV genannt) werden Rechnungsbeträge automatisch vom Privatkonto oder Firmenkonto des Kunden abgebucht. Im Fall der PostFinance spricht man von Debit Direct. Kunden haben die Möglichkeit, 30 Tage nach der kommunizierten Buchung einen Widerspruch geltend zu machen.

Der Kunde muss dafür ein einziges Mal eine so genannte Belastungsermächtigung erteilen und über ein Konto verfügen. Danach entsteht dem Kunden kein Aufwand mehr.

 

Damit ist das Lastschriftverfahren die effizienteste Art, mehrere wiederkehrende Rechnungen eines Rechnungsstellers zu bezahlen. Typische Beispiele sind Telefon-, Strom- und Mietrechnungen.

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STROMKennZEICHNUNG

Die gesetzlich vorgeschriebene Stromkennzeichnung finden Sie unter dem Link www.stromkennzeichnung.ch. Mit dem Menüpunkt "Suche" kann für alle EVU’s die Stromkennzeichnung eingesehen werden.

 

Klicken Sie in den Resultaten auf den Text "Elektra Genossenschaft Baldingen", so sehen Sie die detaillierte Stromkennzeichnung.

PLANAUSKUNFT

Unser gesamtes Werkleitungsnetz steht im Geodatenshop von geoProRegio zum Download bereit. Nach einmaliger Registrierung können hier die Leitungspläne als PDF im Format A4 und A3 bezogen werden.

HAUSINSTALLATIONSKONTROLLE

Strom ist komfortabel, kann aber auch gefährlich sein. Respekt und Sorgfalt im Umgang helfen, Unfälle zu vermeiden. Um die Sicherheit elektrischer Installationen zu gewährleisten, schreibt die Gesetzgebung in der Niederspannungs-Installations-Verordnung (NIV 734.27) periodische Sicherheitsprüfungen sowie Abnahmekontrollen vor.

Die Netzbetreiber haben den gesetzlichen Auftrag, das Register der Niederspannungsinstallationen zu führen und die Besitzer zum gegebenen Zeitpunkt aufzufordern, den Sicherheitsnachweis (SiNa) zu erbringen. Die Sicherheitsnachweise müssen zusammen mit den technischen Unterlagen von den Eigentümern oder deren Vertretern aufbewahrt werden. Der Hauseigentümer ist selbst verantwortlich, dass die elektrische Installation den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

Gemäss NIV hat der Eigentümer die Kosten für die Installationskontrolle und die Erstellung des SiNa zu tragen.

Die Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) finden Sie hier.

Erste Kontrolle von Neuinstallationen

Vor der Übergabe der elektrischen Betriebsmittel an den Besitzer überprüft der Installateur die erstellten Installationen im Rahmen einer betriebsinternen Schlusskontrolle und hält die Ergebnisse in einem Sicherheitsnachweis (SiNa) fest.

Bei Installationen mit einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren ist der Besitzer zudem verpflichtet, nach der Übernahme der Installation innerhalb von sechs Monaten eine unabhängige Abnahmekontrolle durch ein berechtigtes Kontrollorgan durchführen zu lassen.

Periodische Kontrolle bestehender Installationen

Die Aufforderung an die Installationseigentümer erfolgt in gesetzlich festgelegten Intervallen direkt durch Ihre Netzbetreiberin. Die Verantwortung für die Einhaltung von Sicherheit und Kontrolle trägt der Eigentümer.

Die festgelegen Kontrollperioden von 1, 5, 10 oder 20 Jahren sind in der NIV im Anhang detailliert aufgeführt (nur diese sind massgebend).

Periodische Kontrolle bei Handänderungen

Elektrische Installationen müssen auch bei einer Handänderung geprüft werden, sofern die letzte Kontrolle länger als 5 Jahre zurück liegt.

Kontrollperiode 20 Jahre

Wohnungsbauten

Kontrollperiode 10 Jahre

Gewerbebauten, Bürogebäude, landwirtschaftliche Betriebe, Kirchen

Kontrollperiode 5 Jahre

Kindergärten, Schulen, Restaurants, Hotels, Autowerkstätten, Tankstellen

Kontrollperiode 1 Jahr

Installationen auf Baustellen und Märkten

Für die erforderliche periodische Kontrolle bestehender Installationen informieren wir Sie rechtzeitig schriftlich. Beauftragen Sie bitte ein Kontrollbüro (unabhängiges Kontrollorgan) mit der Sicherheitsprüfung. Das aktuelle Verzeichnis der Kontrollfirmen finden Sie hier.

Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung von Installationen beteiligt war, darf weder mit der unabhängigen Abnahmekontrolle noch mit der periodischen Kontrolle beauftragt werden.

Ist die Anlage mängelfrei, erhält der Eigentümer den Sicherheitsnachweis (SiNa), von welchem eine Kopie der Netzbetreiberin zuzustellen ist. Sind in der Anlage jedoch Mängel vorhanden, erhält der Eigentümer einen Kontrollbericht mit den entsprechenden Vermerken. Mängel sind unverzüglich durch eine konzessionierte Installationsfirma zu beheben.

LINKS

Links zur Branche

Verband der schweizerischen Elektrizitätsunternehmen (VSE)

Verband Aargauischer Stromversorger (VAS)

Eidgenössisches Starkstrominspektorat (ESTI)

Elektrizitätskommission ElCom

Nationale Netzgesellschaft Swissgrid

Bundesamt für Energie (BFE)

VSE Handbuch Eigenverbrauchsregelung (HER)

Electrosuisse (SEV)

Strompreisübersicht der ELCom

Stromkennzeichnung (Aus welchen Energiequellen stammt der gelieferte Strom?) 

Verband Schweizerischer Elektro-Installationsfirmen (VSEI)

Lokale Links

Kanton Aargau

Gemeinde Ehrendingen

Gemeinde Freienwil

Gemeinde Lengnau

Wasserversorgung Ehrendingen Genossenschaft

Links rund um Energieeffizienz, alternative Energien usw.

Swissolar (Informationen zu Photovoltaik und Solarwärme)

Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz (FWS)

Pronovo (Förderprogramme Erneuerbare Energien)

Minergie (Schweizer Baustandard)

Schweizerische Agentur für Energieeffizienz (S.A.F.E.)

Energybox.ch (Energieeffizienz im Haushalt)

Topten.ch (Produkte mit Fokus auf Energieeffizienz)

Toplicht (Effiziente Beleuchtung)

Energie Schweiz (Produkte mit Fokus auf Energieeffizienz)

Energie Schweiz (Label für energieefziente Elektronikgeräte)

Energieetikette für Haushaltgeräte (Bundesamt für Energie)

Datenbank für Haushaltgeräte (Fachverband Elektroapparate für Haushalt und Gewerbe Schweiz)

Recycling und sichere Entsorgung

Infel (Informationsstelle für elektrotechnische Anwendung)

Faktor (Bücher und Periodika mit Fokus auf die Themenbereiche Energie und Nachhaltigkeit)

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